Sitzungen
Delegiertenversammlung und Versammlung der Bezirksleitungen
Zu den wichtigen Organen des Musikbundes von Ober- und Niederbayern gehören die Delegiertenversammlung und die Versammlung der Bezirksleitungen. In beiden Organen wird die Ausrichtung des MON diskutiert und festgelegt. Über die Delegierten und/oder die Bezirksleitungen können die Mitgliedsvereine maßgeblichen Einfluss auf die Aufgaben und die Ausrichtung des MON nehmen.
Delegiertenversammlung
Die nächste Delegiertenversammlung findet am Samstag, 15. März 2025 im Kleinen Theater in Haar statt.
Die Einberufung der Delegiertenversammlung erfolgt durch den/die Präsidenten/-in. Dazu werden die Mitglieder der Delegiertenversammlung mindestens acht Wochen vor Beginn der Versammlung in Textform eingeladen; mit der Einladung wird gleichzeitig die vom/von der Präsidenten/Präsidentin festgelegte vorläufige Tagesordnung bekanntgegeben.
Die einzelnen Mitglieder der Delegiertenversammlung können bis sechs Wochen vor Beginn der Versammlung Anträge zur Ergänzung der vorläufigen Tagesordnung stellen. Die Anträge sind in Textform beim Vorstand einzureichen. Der Vorstand ist an die Antragsfrist nicht gebunden.
Eine Mitteilung der um form- und fristgerecht eingereichte Anträge ergänzten Tagesordnung an die einzelnen Mitglieder der Delegiertenversammlung vor Beginn der Versammlung ist nicht erforderlich. Form- und fristgerecht eingegangene Anträge werden zu Beginn der Versammlung bekanntgegeben und auf die Tagesordnung gesetzt.
Zuständigkeiten
Die Delegiertenversammlung ist zuständig für:
- die Entgegennahme und Besprechung der Rechenschaftsberichte von Präsidenten/Präsidentin, Geschäftsführers/Geschäftsführerin, Verbandsdirigenten/dirigentin, Jugendreferenten/in, Referenten/in des Spielmannswesens und der Fachreferenten/innen.
- die Entgegennahme des Jahresabschlusses und Lageberichtes
- die Entlastung des erweiterten Vorstandes
- die Entgegennahme des Berichts der Kassenprüfer/innen
- die Wahl des Vorstandes, der beiden Kassenprüfer/innen und des Wirtschaftsprüfers bzw. der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Testierung des Jahresabschlusses und Lageberichtes. Die Wahl des Wirtschaftsprüfers erfolgt analog zur Amtszeit des Vorstandes auf 3 Jahre.
- die Bestätigung der Musikkommission
- die Änderung der Satzung
Zusammensetzung
Die Delegiertenversammlung setzt sich wie folgt zusammen:
- erweiterter Vorstand
- Delegierte
Als Delegierte entsendet jeder Bezirk seine/n Bezirksleiter/in, Bezirksdirigent/in und Bezirksjugendleiter/in. Sie werden ergänzt um die Delegierten der Mitgliedsvereine. Je angefangene 10 Mitgliedsvereine im Bezirk wird ein/e Delegierter/e durch Wahl bestimmt. Jede/r Delegierte/r hat eine Stimme. - Mitglieder der Musikkommission
Protokolle der letzten Sitzungen:
Versammlung der Bezirksleitungen
Die nächsten Bezirksleitertagungen finden an folgenden Terminen statt:
09. November 2024
25. Oktober 2025
Die Versammlung der Bezirksleitungen setzt sich aus dem erweiterten Vorstand, der Musikkommission sowie dem/der Bezirksleiter/in, dem/der Bezirksdirigenten/in, dem/der Bezirksjugendleiter/in und dem/der Bezirksjugendsprecher/in jedes einzelnen Bezirksverbandes zusammen. Diese Versammlung kommt einmal jährlich auf Einladung des/der Präsidenten/in zusammen. Während dieser Zusammenkunft werden bedeutende Themen für die Bezirks- und Delegiertenversammlung erörtert und vorbereitet.
Protokolle der letzten Sitzungen:
"Tagung der Bezirksleitungen" 2022
"Tagung der Bezirksleitungen" 2023
Die Versammlung der Bezirksleitungen wird unterstützt durch den Bezirk Oberbayern.