Versicherungen

SV SparkassenVersicherung

Seit mehr als 50 Jahren bietet die SV den Mitgliedsvereinen einen Rahmenvertrag mit einem individuellen Versicherungsschutz für alle Eventualitäten zu Sonderkonditionen an.
Der Rahmenvertrag umfasst die wichtigsten Versicherungen, die ein Verein benötigt, um seine eigene Existenz und seine Mitglieder während ihren Aktivitäten für den Verein abzusichern. Die Bundesvereinigung deutscher Musikverbände e.V., der Deutsche Harmonika Verband und die SV sind hier ständig in Kontakt und passen den gebotenen Versicherungsschutz regelmäßig an.

Die Vereine und deren Mitglieder für Notfälle gut abzusichern, Schadensfälle kompetent und schnell abzuwickeln, haben wir uns auf die Fahne geschrieben.

Angebote und Unterlagen der SV-SparkassenVersicherung

Ansprechpartner bei der SV-SparkassenVersicherung

Beitrittserklärung Rahmenvertrag Hapftpflicht-, Unfall- , Vermögensschäden- und Veranstaltungsversicherungen

Beitrittserklärung Rahmenvertrag - KFZ

Mit den Versicherungs-Rahmenverträgen der Sparkassenversicherung Stuttgart kann der Musikbund von Ober- und Niederbayern e.V. seinen Mitgliedern kaum schlagbar günstige Konditionen für die diversen Versicherungen im Vereinsbereich anbieten, für die sich bereits jetzt rund die Hälfte der MON-Mitgliedsvereine entschieden haben:

Attraktive Vorteile nutzen

Für alle Kunden bietet die SV SparkassenVersicherung einen kosten­losen Versicherungs­check an. Dabei werden Ihre bestehenden Verträge geprüft und gleich­zeitig wird Ihnen ein un­verbindlicher Versicherungsvorschlag für die Absicherung über die Rahmen­verträge erstellt. Leistungs­verbesserungen und Beitrags­ersparnisse werden in einer Übersicht dargestellt.

Ihre Angebote – im Baukastenprinzip frei wählbar

Als Mitgliedsverein profitieren Sie von einer Vielzahl von wählbaren Angeboten. Ihre Ansprechpartner bei der SV SparkassenVersicherung stellen Ihnen individuell einen Schutz zusammen, der den Bedürfnissen Ihres Vereins und Ihrer Mitglieder Rechnung trägt. Hier eine Auswahl:

  • Vereins-Haftpflicht-, Unfall- und Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung
  • Haftpflicht- und Unfallversicherung als Veranstalter (Mitversicherung von allen öffentlichen Veranstaltungen mit Zusatzrisiken)
  • Musikinstrumentenversicherung
  • Kraftfahrtversicherung (Dienstreise-Kaskoversicherung für Fahrten im Auftrag und Interesse des Vereins einschl. Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Rückstufungsversicherung sowie für vereinseigene Fahrzeuge)
  • Veranstalterhaftpflicht und Veranstalterunfallversicherung (ohne Grundvertrag)
  • Zeltversicherung
  • Vereins-Rechtschutzversicherung
  • Elektronikversicherung
  • Garderobenversicherung
  • Gebäude- und Inventarversicherung
  • Auslandsreise-Krankenversicherung

Aller Versicherungsangebote sowie die genauen Konditionen können Sie auf der Homepage der SV SparkassenVersicherung zu den Rahmenverträgen einsehen.

Wenn mehrere Veranstalter an einer Veranstaltung beteiligt sind, kann das Ausfüllen der Blockpolice dazu beitragen, eine umfassende Versicherungsdeckung für die Veranstaltung sicherzustellen.

Aktive Mitglieder als Grundlage

Grundlage für die Beitragsberechnung zum Haftpflicht- / Unfall- und Kraftfahrt-Rahmenvertrag ist die Mitgliedermeldung an den Kreis- bzw. Landesverband. Fördernde Mitglieder sind darüber hinaus bei ihrer Betätigung für den versicherten Verein beitragsfrei mitversichert.

Als aktive Mitgliedschaften werden alle Personen bewertet, die an einem Angebot oder an einer Aktivität des Musikvereins bzw. Spielmannszuges beteiligt oder involviert sind und nicht nur Beiträge bezahlen.

Fördervereine sind mitversichert, sofern ihr Vereinszweck ausschließlich den Interessen des Hauptvereins dient und sie im Versicherungsvertrag namentlich genannt werden.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass gegenseitige Ansprüche zwischen den mitversicherten Parteien vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.

Ansprechpartner im MON zur SV SparkassenVersicherung ist Herr Max Kriesmair

Schreiben Sie hierzu einfach eine kurze Nachricht an max.kriesmair@mon-online.de oder rufen Sie unter 08191/96 353-95 an.

Schlüsselverlust-Versicherung als wichtiger Bestandteil des Versicherungsschutzes

Welchem Vereinsvorsitzenden oder -dirigenten wurde nicht schon mal der Schlüssel bzw. mittlerweile ganz modern auch der Chip für eine Schließanlage übereignet. Sei es der Generalschlüssel zur Schule, in der das Orchester probt bzw. der Instrumentalunterricht durchgeführt wird oder der Schlüssel zur Mehrzweck-/ Stadthalle, in der das jährliche Konzert stattfinden soll. Und wie schnell sind diese Schlüssel dann verschwunden, weil der Schlüssel noch schnell dem Dekorateur oder dem Instrumentenwart überlassen oder in der Hektik der Konzertvorbereitungen verlegt wird.

Allein im letzten Jahr hat es zwei Musikvereine im Verbandsgebiet des MON getroffen, die plötzlich mit Forderungen von mehreren Hundert bis mehreren Tausend Euros konfrontiert waren, da die Schließzylinder ausgetauscht oder der Computer (der die Chip-Schließanlage steuert) neu programmiert werden musste.

Dieses Risiko kann allerdings problemlos und kostengünstig versicherungstechnisch abgedeckt werden. Für Türschlüssel, insbesondere von Schließanlagen, die dem Verein überlassen werden, kann für nur 40,93 Euro p.a. eine Schlüsselverlustversicherung in die bestehende Haftpflicht-/Unfallversicherung im Rahmenvertrag des MON mit der Sparkassenversicherung Stuttgart eingeschlossen werden. Versichert ist das Auswechseln der Schließanlage und sofern notwendig ein Objektschutz bis zu 14 Tage.

Nutzen Sie deshalb jetzt die Aktion von BDMV und SV zum Einschluss des Versicherungsschutzes für Veranstaltungen oder "Upgrade" des bestehenden Versicherungsschutzes. Und das zum Aktionsbeitrag.

Sind Sie neugierig geworden? Ergänzende Informationen und die Möglichkeit den Versicherungsschutz abzuschließen oder zu komplettieren gibt´s im Flyer.

Pauschale Musikinstrumente-Versicherung – neu ab 01.07.2022

Seit dem 01.07.2022 gibt es eine innovative Musikinstrumente-Versicherung ohne großen administrativen Aufwand - die sog. pauschale Musikinstrumente-Versicherung. Analog zum Haftpflicht-/Unfall- und Kraftfahrt-Rahmenvertrag bildet die Anzahl der aktiven Mitglieder in Verbindung mit einem Grundbeitrag je Verein die Beitragsberechnungsgrundlage.

Vorteile der pauschalen Musikinstrumente-Versicherung sind:

  • Wegfall des administrativen Aufwands der An- und Abmeldung von Musikinstrumenten
  • alle vereinseigenen Musikinstrumente sind versichert
  • alle Musikinstrumente der aktiven Musiker sind versichert, sofern sie zu Vereinszwecken genutzt werden
  • Musikinstrumente der aktiven Musiker sind auch während der privaten Nutzung versichert
  • Unterversicherungsverzicht bei Einzelschäden
  • Bequemer Beitragseinzug über den Kreis- bzw. Landesverband

Gerne kann unter Angabe der Anzahl der aktiven Musiker ein Versicherungsvorschlag angefordert werden. Auch der Wechsel von der bisherigen Musikinstrumente-Versicherung auf die "pauschale Variante" ist jederzeit möglich. Dieser kann auch über die Beitrittserklärung zum Rahmenvertrag für die pauschale Musikinstrumente-Versicherung beantragt werden.

Sind Sie neugierig geworden? Ergänzende Informationen und die Möglichkeit den Versicherungsschutz abzuschließen oder zu komplettieren gibt´s hier:

Flyer

Beitrittserklärung

Merkblatt

Musikinstrumenten-Versicherung
Musikinstrumenten-Versicherung