Transparenzregister

Was tun, wenn eine Rechnung kommt?


Wie die Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände (BDMV) berichtet, werden in jüngster Zeit erneut Gebührenbescheide des Bundesanzeigers versendet. Zwar wird bereits seit 2024 ein neues »Zuwendungsempfängerregister« umgesetzt, das mit Registern und Finanzämtern verknüpft ist und in dem steuerbefreite Vereinigungen aufgelistet werden, sodass der Freistellungsbescheid automatisch hinterlegt ist. Dadurch werden Vereine automatisch ins Transparenzregister aufgenommen, und auf diese Weise entfallen für steuerbefreite gemeinnützige Vereine auch Registergebühren. 

Allerdings gilt diese Regelung erst ab 2024. Die Rechnungen, die nun verschickt werden, betreffen in den allermeisten Fällen die Zeit vor 2024, als Vereine sich nur auf Antrag von den Gebühren befreien lassen konnten. Weil eine rückwirkende Gebührenbefreiung nicht möglich war und ist, müssen die Rechnungen in der Regel auch bezahlt werden.

Zur Erinnerung: Das Transparenzregister ist im »Geldwäschegesetz « verankert. Dieses Register ist gesetzlich vorgeschrieben und soll die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften enthalten. Im Transparenzregister sind deshalb die Daten der im Vereinsregister hinterlegten Vorsitzenden eingetragen. Das Register soll dabei helfen, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Für die Eintragung ins Transparenzregister fallen Gebühren an; gemeinnützige Vereine konnten sich zwar von diesen Gebühren schon seit einigen Jahren auf Antrag befreien lassen. Wer diesen Antrag nicht gestellt hat, erhält nun Rechnungen, die auch bezahlt werden müssen.

Auf der Webseite der BDMV (www.bdmv.de/transparenzregister) gibt es einen ausführlichen Bereich zu diesem Thema, auch in der »Blasmusik in Bayern« gab es zum Beispiel in der Ausgabe 12/2021 oder in der Ausgabe 7-8/2021 Beiträge zum Transparenzregister. Wer überprüfen möchte, ob der eigene Verein im neuen Zuwendungsempfängerregister aufgelistet ist, kann dies unter https://zer-poc.bzst.de erledigen. Vereinsverantwortliche sollten sich mit ihren Fragen rund um das Transparenzregister an ihre zuständige Verbandsgeschäftsstelle wenden.