Ab 01.01.2022 ist die Antragstellung für das Hilfsprogramm Laienmusik in Bayern möglich. Die Antragstellung erfolgt über das neue Online-Portal des Bayerischen Musikrats:
Zur Antragstellung bietet die MON-Geschäftsstelle am 12.01. eine Online-Sprechstunde an. Dort wird die Antragstellung kurz erklärt und offene Fragen werden beantwortet.
Alle weiteren Informationen zum Hilfsprogramm sind im folgenden Artikel zusammengefasst:
Corona-Hilfsprogramm: Antragstellung ab 01. Januar 2022 möglich