MON-Zuschüsse 2022

Antragsstellung noch bis 31. Oktober 2022





der Bereich „Zuschüsse“ wurde überarbeitet und ergänzt. Ab sofort bis einschließlich 31. Oktober 2022 ist wieder die Antragstellung über das Zuschussportal des Bayerischen Musikrats möglich.

Besonders möchten wir auf folgende Punkte hinweisen:

•    Aufgrund der Corona-Pandemie sind alle Voraussetzungen bis auf das fristgerechte Einreichen der Jahresmeldung noch ausgesetzt. Im nächsten Jahr werden voraussichtlich alle früheren Voraussetzungen für Zuschüsse wieder in Kraft gesetzt.
•    Der MON bewilligt die Zuschüsse aus Eigenmitteln oder aus Fördermitteln des Freistaates Bayern. Voraussetzung dafür ist unter anderem die Gemeinnützigkeit des Mitgliedsvereins. Daher ist ab sofort für das Bewilligen von Zuschüssen das Vorliegen eines aktuellen Freistellungsbescheids notwendig. Dieser kann per E-Mail bei der Geschäftsstelle eingereicht werden, sowie bei der Antragstellung mit hochgeladen werden. Wurde er einmal eingereicht muss er nur bei Verlust der Gültigkeit erneuert werden.
•    Die Antragstellung für Dirigentenzuschuss, Instrumentenzuschuss und die Teilnahme an Wertungsspielen/Wettbewerben ist ab sofort über das Zuschussportal möglich.



•    Die Anmeldung im Zuschuss-Portal erfolgt am besten mit der Vereins-ID im Feld "Benutzername". Diese gleicht u.a. auch dem Admin-
Benutzername des Vorsitzenden bei der Anmeldung in der Vereinsverwaltung. Sollten Sie das Passwort vergessen haben oder die Anmeldung nicht möglich sein klicken Sie einfach auf "Passwort vergessen?". Dieses wird dann an die hinterlegte E-Mail-Adresse (meist die des ersten Vorsitzenden) geschickt.
•    Die Antragstellung für das Ausrichten eines Wertungsspiels ist laufend möglich. 

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