Für den Fall, dass Sie eine Beitragsrechnung der KSK für das Jahr 2021 erhalten haben, können Sie über das Online-Portal eine finanzielle Unterstützung beantragen. Der Antrag ist selbsterklärend und in wenigen Schritten erledigt. Die Anträge können nur noch bis zum 31. Juli 2022 eingereicht werden. Die KSK-Rechnung muss dabei digital hochgeladen werden. Die Höhe des Zuschusses (max. 50%) ist abhängig von der Anzahl der gestellten Förderanträge und der damit verbundenen Summe der Beitragsrechnungen. Die Auszahlung des KSK-Zuschusses wird voraussichtlich im Spätsommer / Herbst 2022 erfolgen.
zum Zuschuss-Portal
Wir haben Rückmeldungen von einigen Vereinen erhalten, dass die KSK fälschlicherweise auch Beiträge für die Vorjahre (2017 bis 2020) berechnet hat. Bitte begleichen Sie in diesem Fall die Rechnung nur für den Anteil aus dem Jahr 2021 und setzen Sie sich unbedingt mit uns in Verbindung.
Hinweis:
In der Ausgabe 12/2021 der „Blasmusik in Bayern“ wurde ausführlich darüber berichtet, unter welchen Voraussetzungen sich eine Abgabepflicht ergeben kann. Meldungen für das Jahr 2021 bzw. eine Überprüfung der Abgabepflicht waren der KSK bis 31. März 2022 mitzuteilen. Die Beitragsrechnungen für das Kalenderjahr 2021 wurden laut Aussagen der KSK mittlerweile an die betreffenden Vereine versandt.