Hilfsprogramm Laienmusik 2022

Unterstützung der Vereine wird fortgesetzt

Da Anfang des Jahres 2022 durch die Corona-Pandemie noch entsprechende Einschränkungen bei musikalischen Proben und Aufführungen galten, die für die Vereine mit finanziellen Sonderbelastungen und großen Herausforderungen verbunden waren, hat der Ministerrat die Verlängerung des Hilfsprogramms Laienmusik bis 30. Juni 2022 beschlossen.

Die Vereine können ihre Förderanträge für das erste Halbjahr 2022 (Kosten im Zeitraum 1.1. – 30.6.2022) rückwirkend im Zeitraum vom 1. - 31.7.2022 bei ihrem Dachverband einreichen  (Ausschlussfrist). Diese nachträgliche Antragstellung hat sich bewährt, da sie es den Vereinen ermöglicht, gleichzeitig mit dem Antrag den Mittelabruf vorzunehmen sowie die ordnungsgemäße Mittelverwendung zu bestätigen, was den administrativen Aufwand erheblich reduziert.

Die beim Hilfsprogramm 2021 bekannten und praxisbewährten inhaltlichen Konditionen wurden geringfügig an die aktuelle Situation angepasst (siehe FAQs). Die Einzelfördersummen wurden auf nunmehr 1.000 € pro Verein und zusätzlich auf bis zu 500 € für jedes weitere gemeldete Ensemble angepasst.

Fördergegenstände des Hilfsprogramms 2022 sind

  • Kosten für staatlich anerkannte Ensembleleiter (auch in Form der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen / tatsächliches Honorar soweit es den Gesamtbetrag von 660 € je staatlich anerkanntem Ensembleleiter im ersten Halbjahr 2022 übersteigt)
  • Kosten der Ensembleleiter (ohne staatliche Anerkennung / auch in Form der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen)
  • Musikalische Aktivitäten inkl. GEMA-Kosten
  • besondere Maßnahmen aufgrund des Schutz- und Hygienekonzeptes (u.a. Anmietung von größeren Proberäumen, zusätzliche Heizkosten, Anschaffung von Lüftungsgeräten)
  • Ausbildungskosten des musikalischen Nachwuchses
  • Konzerte inkl. Storno-Kosten*)
  • NEU: Veranstaltungen zur Gewinnung des musikalischen Nachwuchses, Restart-Maßnahmen (z.B. #MachMusik)

zur Antragstellung

Die FAQs zum Hilfsprogramm Laienmusik 2022 finden Sie hier

 

*) Konzerte für die nicht bereits beim Sonderfonds des Bundes Mittel beantragt wurden (vgl. https://sonderfonds-kulturveranstaltungen.de/index.html).