Hilfsprogramm Laienmusik

Förderzeitraum verlängert bis Ende 2021

Die anhaltende Corona-Pandemie mit weiterhin geltenden Einschränkungen stellt für die Vereine eine finanzielle Sonderbelastung und damit eine besondere Herausforderung dar. Der Freistaat Bayern hat aus diesem Grund sein Hilfprogramm für Laienmusikvereine bis zum Jahresende 2021 verlängert.

Die Vereine können ihre Förderanträge anschließend im Zeitraum 1. bis 31. Januar 2022 (rückwirkend für das Jahr 2021) bei den jeweiligen Dachverbänden einreichen. Die nachträgliche Antragstellung ermöglicht es den Vereinen, gleichzeitig mit dem Antrag bereits den Mittelabruf vorzunehmen sowie die ordnungsgemäße Mittelverwendung zu bestätigen. Dieses Verfahren minimiert den administrativen Aufwand. Es erleichtert den Vereinen die Antragstellung und den Laienmusikverbänden die Antragsbearbeitung.

Im Übrigen wird beim Hilfsprogramm an den bekannten und praxisbewährten inhaltlichen Konditionen aus dem Vorjahr festgehalten. Erfreulicherweise konnten die Einzelfördersummen – im Vergleich zum Vorjahresprogramm – auf 1.500 € pro Verein und zusätzlich auf bis zu 750 € für jedes weitere gemeldete Ensemble angehoben werden.

Fördergegenstand des Hilfsprogramms bleiben weiterhin musikalische Aktivitäten der Vereine, wozu auch Kosten für Maßnahmen zur Umsetzung von Schutz- und Hygienekonzepten (einschl. Testung) und die vorübergehende Anmietung der insoweit pandemiekonformen Räume für Proben und Auftritte zählen. Zweckgebundene Einnahmen sind – wie auch im vergangenen Jahr – gegenzurechnen und vermindern den Förderbedarf. Weiterhin nicht gefördert werden laufende Vereinsausgaben (wie z. B. Mieten für bestehende reguläre Proberäume) oder Ausgaben, für die bereits aus anderen Haushaltsansätzen (staatliche Laienmusikpflegemittel, Förderung internationaler musikalischer Begegnungen o. ä.) Fördermittel beantragt oder gewährt wurden.

Informationen zur Antragstellung werden zum gegebenen Zeitpunkt über die Kanäle der Dachverbände bekannt gegeben. Ausführliche Informationen zum Programm finden Sie auf der Seite des Bayerischen Musikrats:

Bayerischer Musikrat