Bayerische Laienmusikvereine können wieder finanzielle Unterstützung beantragen
Das Hilfsprogramm kurz und knapp zusammengefasst
Das Corona-Hilfspaket für Laienmusikvereine wurde für das Jahr 2021 erneut aufgelegt. Hier die Rahmenbedingungen:
- Zuschusszeitraum: das Jahr 2021 (01.01.2021 bis 31.12.2021)
- Antragstellung: von 01. bis 31. Januar 2022
- max. Fördersumme: 1.500,-€ für jeden Verein, zusätzlich bis zu 750,-€ für jedes gemeldete Ensemble
- Voraussetzungen: Gemeinnützigkeit, Vereinssitz in Bayern, Mitglied in einem bayerischen Verband, entsprechende förderfähige Kosten, 10% Eigenanteil
Die Antragstellung wird digital über das neue Zuschuss-Portal des Bayerischen Musikrats abgewickelt:
Änderungen zum Hilfsprogramm 2020
In 2020 erfolge erst eine Antragstellung, in einem zweiten Schritt wurde dann ein Verwendungsnachweis eingereicht, damit die Mittel ausgezahlt werden konnten. Für das Jahr 2021 können die Zuschüsse jetzt rückwirkend beantragt werden. Wem im Jahr 2021 förderfähige Kosten entstanden sind, der kann diese für sich aufsummieren und die entsprechende Fördersumme beantragen.
Der größte Unterschied ist jedoch die Art der Antragstellung: Während die Anträge für 2020 mit einem gedruckten Formular eingereicht werden mussten, steht in diesem Jahr das inzwischen bekannte Zuschussportal auch für diesen Antrag zur Verfügung. Alle Eingaben werden am PC erledigt, der Antrag kann am Schluss sogar mit einer digitalen Signatur im Zuschussportal selbst eingereicht werden.
Förderfähige Kosten
Förderfähig sind im Rahmen dieses Hilfspaketes alle Kosten für musikalische Aktivitäten, die nicht durch andere Förderprogramme des Freistaats oder Zuschüsse der Musikbünde unterstützt werden.
Zu den musikalischen Aktivitäten der Vereine zählen Konzerte einschl. GEMA-Kosten (ggf. anteilig), Ausbildungskosten des musikalischen Nachwuchses, Übungsleiter und Ehrenamtspauschalen (anstelle von Honoraren für Ensembleleiter), musikalische Aushilfen, besondere Maßnahmen aufgrund von Schutz- und Hygienekonzepten (einschl. Testung), Anmietung zusätzlicher oder größerer Probe- oder Ausbildungsräume, zusätzliche Heizkosten, Kosten der Ensembleleiter, Noten- und Instrumentenbeschaffungen.
Nicht gefördert werden können aus diesem Programm laufende Vereinsverwaltungsausgaben wie Mieten für die regulären Proberäume, Gebäudebewirtschaftungskosten, Versicherungen, Mitgliedsbeiträge und Sitzungen sowie auch entgangene Einnahmen und Trachten.
Die in diesem Zeitraum durch musikalische Aktivitäten erzielten Einnahmen (zweckgebundene Einnahmen sind, z.B.: Konzerteinnahmen, Ausbildungsgebühren etc.) reduzieren den Zuschussbedarf.
Hilfe bei der Antragstellung
Der Bayerische Musikrat hat alle Informationen zum Hilfsprogramm auf seiner Website verständlich aufbereitet:
Hilfsprogramm Laienmusik Bayern 2021
Zudem stehen Ihnen natürlich auch Ihre Ansprechpartner im Verband zur Seite.