In den letzten Tagen erreichen uns vereinzelt Ideen von Musikgruppen, die die Osterferien und ganz speziell die Osterfeiertage für musikalische Auftritte in der Kirche nutzen wollen.
Hier können wir nur warnen! Möglich ist nur die musikalische Umrahmung von Gottesdiensten, sofern dies vom Pfarrer initiiert wurde und auf der Basis des kirchlichen Hygiene- und Schutzkonzeptes erfolgen (die zum Teil Abstände bis zu 3 Metern zwischen den Musikern vorgeben).
Darüber hinaus sind Auftritte und Proben im Kirchenraum nur unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen erlaubt: Dies bedeutet in der sog. „Osterruhe“ (von Gründonnerstag bis Ostermontag):
Private Zusammenkünfte in der „Ruhepause“ sollen auf den eigenen Haushalt und einen weiteren Hausstand, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt werden. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare mit getrennten Wohnungen gelten als ein Haushalt.
Ansammlungen im öffentlichen Raum werden dem Beschluss zufolge in der Zeit der „Ruhepause“ generell untersagt.
Außerhalb der „Osterruhe“ gelten wieder die inzidenzabhängigen Vorgaben zur Kontaktbeschränkung.